Kassenzulassung Podologie: GKV-Zulassungsvoraussetzungen 2024 [mit Checkliste]


Laura Wude (Praxisleiterin & Therapeutin)
23.07.2024

Kassenzulassung Podologie: GKV-Zulassungsvoraussetzungen 2024 [mit Checkliste]


Laura Wude (Praxisleiterin & Therapeutin)

Du willst in deiner Podologie-Praxis gesetzlich-versicherte Patient:innen versorgen und mit gesetzlichen Krankenkassen (GKV) abrechnen? Dann musst du zuerst die offizielle GKV-Praxiszulassung einholen – vorher darfst du keine GKV-Heilmittelverordnungen annehmen.

Als Podologin und ehemalige Praxisgründerin zeige ich dir, wie du Schritt für Schritt vorgehst:

Für Eilige: Checkliste Podologie-Kassenzulassung

Voraussetzungen erfüllen

  1. Ausbildung abgeschlossen, Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung
  2. GKV-Versorgungsvertrag Podologie gelesen, Regeln & Pflichten verstanden
  3. Praxis-Voraussetzungen und Anforderung an die Ausstattung erfüllt
  4. Institutionskennzeichen: IK erfolgreich beantragt

Dokumente & Daten sammeln

  1. Praxisname, Adresse und Kontaktdaten
  2. Schreiben der ARGE IK mit Bestätigung des Institutionskennzeichens
  3. Raumskizze inkl. vorhandener Geräte und Einrichtung, m²-Angabe und Bereichsdefinition
  4. Kopie Miet-/Pachtvertrag oder Eigentumsnachweis, bei Untervermietung auch Vermieter-Zustimmung
  5. Persönliche Daten und Berufsurkunden/Abschlüsse von Praxisinhaber:in, fachlicher Leitung & Therapeut:innen
  6. Bei Personengesellschaften/juristischen Personen: Auszug Handels- oder Partnerschaftsregister und Gesellschaftervertrag
  7. Wenn nötig: Vollmacht des Praxisinhabers zur Beantragung der Zulassung

Zulassung im Online-Verfahren beantragen

  1. Im ARGE-Portal mit der IK-Bestätigung registrieren
  2. Nach Anmeldung im Portal unter “Zulassung” eine “Neuzulassung beantragen”
  3. Dort alle gesammelten Informationen, Daten und Dokumente einreichen
  4. Bescheid über Kassenzulassung im ARGE Zulassungsportal und als Mail-Benachrichtigung erhalten
Checkliste für die GKV-Zulassung Podologie mit allen Zulassungsvoraussetzungen

GKV-Zulassungsvoraussetzungen in der Podologie

Zulassungsvoraussetzung für Podologie sind eine abgeschlossene Ausbildung, die Anerkennung des GKV-Versorgungsvertrags, vertragskonforme Praxisräume und ein Institutionskennzeichen (IK).

Die ersten drei Voraussetzungen sind im fünften Sozialgesetzbuch geregelt, die vierte im Rahmenvertrag

1️⃣ Du besitzt die Ausbildung und die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung

Vor der Kassenzulassung musst du deine Podologie-Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben und dies mit deiner Urkunde zur Führung der Berufsbezeichnung oder deiner Diplom-, Bachelor- und/oder Masterurkunde beweisen können.

Diese Berufsgruppen sind für die GKV-Zulassung Podologie zulässig:

  • Podolog:innen gemäß Podologengesetz (aktuelle Ausbildung)
  • Staatlich geprüfte Podolog:innen gemäß § 15 Abs. 1 Privatschulgesetz Baden-Württemberg (vom 01.01.1990)
  • Staatlich geprüfte medizinische Fußpfleger:innen gemäß der bayerischen Schulordnung für die Berufsfachschulen für medizinische Fußpflege vom 23. April 1993
  • Staatlich anerkannte medizinische Fußpfleger:innen gemäß Runderlass des niedersächsischen Sozialministers über die staatliche Anerkennung von medizinischen Fußpflegern vom 21. Februar 1983
  • Staatlich anerkannte Podolog:innen gemäß dem Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt in der Fassung vom 27. August 1996

Auf Seite 3–4 der GKV-Zulassungsvoraussetzungen für Podologie werden weitere Details sowie “Nicht fachlich qualifizierte Berufsgruppen” definiert.

2️⃣ Du erkennst die Inhalte und Regeln des Versorgungsvertrages der gesetzlichen Krankenkasse an

Die GKV-Versorgungsverträge, häufig Rahmenverträge genannt, sind Grundlage für die Leistungserbringung und Abrechnung im Rahmen der gesetzlichen Krankenkassen. 

Du solltest den gesamten Vertrag Podologie samt aller Anlagen vollständig kennen und verstehen.

Für die Kassenzulassung musst du die darin festgelegten Regeln anerkennen und damit bestätigen, dass …

  • du deine Rechte & Pflichten als Leistungserbringer verstanden hast,
  • du die Regeln der GKV-Abrechnung gewissenhaft erfüllen wirst und
  • dir bewusst ist, dass Vertragsverstöße zu Kürzungen der Vergütung, finanziellen Vertragsstrafen oder zum Entzug der Zulassung führen können.

3️⃣ Deine Praxisräume und -ausstattung erfüllen die Vorgaben aus dem Rahmenvertrag

Das sind die wichtigsten räumlichen Voraussetzungen bzw. Raumgrößen für die Podologie:

  • min. 1 Behandlungsraum mit 8 m² Fläche. Für alle zusätzlichen, zeitgleich anwesenden Therapeut:innen muss jeweils min. 1 weiterer Behandlungsraum mit je 8 m² zur Verfügung stehen
  • Handwachsplatz in der Nähe der Behandlungsräume
  • barrierefreier Zugang (Ausnahmen sind möglich)
  • öffentlich zugänglich: in Wohnhäusern z.B. ohne Durchqueren von privaten Räumen erreichbar
  • min. 2,40 m Deckenhöhe

Sie sollen eine zweckmäßige und wirtschaftliche Leistungserbringung sicherstellen und müssen für die Zulassung erfüllt und nachgewiesen werden.

4️⃣ Dein Institutionskennzeichen (IK) liegt vor

Das IK des Praxisstandortes ist Zulassungsvoraussetzung Nummer 4 – es muss für deinen Zulassungsantrag bereits vorliegen und sollte daher frühzeitig beantragt werden. Hier findest du einen Praxisleitfaden, um die IK zu beantragen

IK beantragen: Schnell-Anleitung

  1. Antrag online stellen: Nutze das offizielle Formular und mach es dir leichter mit Erfahrungswerten aus der Praxis
  2. PDF an info@arge-ik.de senden und 10 bis 14 Tage warten
  3. Überprüfungsschreiben der ARGE bestätigen – bei einem Antrag über das offizielle PDF entfällt dieser Schritt in der Regel
  4. IK erhalten und Dokument sorgfältig aufbewahren
Beispiel eines Anschreibens, mit dem die ARGE IK das Institutionskennzeichen mitteilt

Unterlagen für die Podologie-Zulassung

Für eine erfolgreiche GKV-Zulassung müssen einige Informationen und Nachweise bei der ARGE-Heilmittelzulassung eingereicht werden. 

Sammle die folgenden Unterlagen daher frühzeitig. Wenn du die vier im vorherigen Abschnitt genannten Voraussetzungen erfüllst, hast du die meisten davon bereits vorliegen.

Info: Seit 2022 kannst und solltest du deinen Zulassungsantrag unkompliziert online einreichen. Die Beantragung auf dem Postweg oder per Mail ist aber weiterhin möglich

Darum nennen wir zu jedem Dokument das jeweils notwendige Format je Beantragungsweg – klappe die Artikelabschnitte für weitere Details aus.

Nachweis berufliche Qualifikation

Um die jeweilige berufliche Qualifikation nachzuweisen, benötigst du eine Kopie bzw. Scan deiner Urkunde zur Führung der Berufsbezeichnung oder deiner Diplom-, Bachelor- und/oder Masterurkunde.

Bei im Ausland erworbenen Berufs- oder akademischen Abschlüssen ist die Bescheinigung über die Anerkennung der zuständigen Anerkennungsstelle zur Führung der Berufsbezeichnung vorzulegen.

Wenn du als Praxisinhaber:in selbst keine berufliche Qualifikation für die Podologie vorlegen kannst, musst du bei der Zulassung eine fachliche Leitung benennen und deren Qualifikationsnachweis vorlegen – dazu später mehr.

Bestätigung Institutionskennzeichen (IK)

Bei erfolgreicher Beantragung des Praxis-IKs erhältst du ein Bestätigungsschreiben der ARGE IK

Für die Zulassung benötigst du eine physische Kopie oder einen digitalen Scan davon.

Wenn zutreffend: Nachweis Gesellschaftsform

Wenn es sich bei der zuzulassenden Praxis um Personengesellschaften oder juristische Personen (z.B. GbR und GmbH) handelt, muss ein Auszug aus dem Handels-/Partnerschaftsregister und/oder ein anderer Nachweis wie Gesellschaftsvertrag (als PDF/Kopie) vorgelegt werden.

Einzelunternehmer müssen keinen Nachweis vorlegen.

Anerkenntniserklärung GKV-Versorgungsvertrag

Bei der Online-Zulassung bestätigst du deine Vertragsanerkennung ganz einfach durch das Setzen von zwei Häkchen.

Für die Zulassung per Mail oder Post muss die zweite Seite von Anlage 6 des Rahmenvertrages Podologie vollständig ausgefüllt und mit Datum, Stempel sowie Unterschrift bestätigt werden.

Nachweis Praxisräume und -ausstattung

1️⃣ Raumskizze/Grundriss

Dadurch soll die Zulassungsstelle eine Vorstellung der Therapietauglichkeit deiner Praxisräume erhalten. 

Du musst keinen exakten Grundriss liefern, eine Skizze der Raumaufteilung ist ausreichend.

Darauf muss die Aufstellung der vorhandenen Geräte und Einrichtungsgegenstände ersichtlich sein.

Gib die Raumgröße in Quadratmetern und die jeweilige Deckenhöhe der Räume an und vermerke, wofür jeweilige Bereiche genutzt werden (z. B. Wartebereich, Behandlungsraum 1 etc.)  

Online lädst du die Skizze als PDF hoch. 

2️⃣ Nachweis Recht der Praxisnutzung 

Mit dem Scan oder der Kopie deines Miet-/Pachtvertrages oder Eigentumsnachweises belegst du, dass du das Recht zur Nutzung der angegebenen Praxisräume hast.

Bei Untervermietungen muss auch die Zustimmung des Vermieters/der Vermieterin vorgelegen.

3️⃣ ARGE-Berichtbogen Logopädie

Bei der Online-Zulassung wirst du durch eine Checkliste zur Praxisausstattung geführt. Diese Ja-/Nein-Fragen spiegeln die Anforderungen an Räume und Ausstattung des GKV-Rahmenvertrages wider – beantworte sie gewissenhaft.

Mithilfe des identisch aufgebauten ARGE-Berichtsbogens Podologie* kannst du dich gut auf die Abfrage vorbereiten. 

Dieser muss für Anträge außerhalb des Online-Portals vollständig ausgefüllt und beigelegt werden.

*Der verlinkte Berichtsbogen ist die NRW-Version. Weil die Zulassungsvorgaben bundeseinheitlich identisch sind, kannst du ihn für den Selbst-Check nutzen. 

Für einen analogen Antrag solltest du aber die Version deines Bundeslandes einreichen. Wähle unter zulassung-heilmittel.de dein Bundesland und klicke auf Podologie.

Daten und Nachweise der fachlichen Praxisleitung

Eine fachliche Praxisleitung muss ernannt werden, wenn du als Praxisinhaber:in selbst keine Qualifikation für Logopädie besitzt, wenn du etwa einen Zweitsitz eröffnest und selbst nicht vor Ort sein wirst oder wenn es sich bei den Inhaber:innen um juristische Personen oder Personengesellschaften handelt.

Es kann max. 1 fachliche Leitung je Praxis ernannt werden, die sich die Aufgaben im Job-Sharing-Verfahren gleichberechtigt teilen. Beide müssen über die berufliche Qualifikation verfügen und fest in der Praxis angestellt sein. 

Während der Online-Zulassung gibst du die Daten dieser Person an und lädst deren Nachweis der beruflichen Qualifikation sowie deren Arbeitsvertrag als PDF hoch. 

Bist du als Inhaberin selbst die fachliche Leitung deiner Praxis, ergänzt du im Online-Formular deine eigenen Daten und Nachweise. 

Beim analogen Antrag musst du die fachliche Leitung auf Seite 11 des ARGE-Berichtsbogens Podologie deines Bundeslandes* benennen und eine Kopie der Urkunde und des Arbeitsvertrages beilegen.

*Der verlinkte Berichtsbogen ist die NRW-Version. Weil die Zulassungsvorgaben bundeseinheitlich identisch sind, kannst du ihn für den Selbst-Check nutzen. 

Für einen analogen Antrag solltest du aber die Version deines Bundeslandes einreichen. Wähle unter zulassung-heilmittel.de dein Bundesland und klicke auf SSSST.

Daten und Nachweise aller Mitarbeiter:innen

Alle Therapeut:innen – Festangestellte sowie Freiberufler – die Behandlungen für gesetzlich Versicherte in deiner Praxis durchführen, müssen bei der Zulassungsstelle gemeldet werden.

Dafür benötigst du den vollständigen Namen, das Geburtsdatum, Datum des Tätigkeitsbeginns in deiner Praxis und die Berufsurkunde.

Im Online-Portal gibst du die Daten ganz einfach in eine Maske ein und lädst die Dokumente als PDF hoch.

Bei der Zulassung per Post oder Mail gibst du vorhandene Mitarbeiter in der Tabelle ab Seite 9 des ARGE-Berichtsbogens Podologie deines Bundeslandes* an und legst eine Kopie der Berufsurkunde bei.

*Der verlinkte Berichtsbogen ist die NRW-Version. Weil die Zulassungsvorgaben bundeseinheitlich identisch sind, kannst du ihn für den Selbst-Check nutzen. 

Für einen analogen Antrag solltest du aber die Version deines Bundeslandes einreichen. Wähle unter zulassung-heilmittel.de dein Bundesland und klicke auf Podologie.

Öffentliche Informationen

Sobald deine Praxis für gesetzliche Krankenkasse zugelassen ist, soll sie gemäß gesetzlichen Vorgaben in die GKV-Heilmittelerbringerliste aufgenommen werden.

Das ist eine öffentlich zugängliche Sammlung aller Leistungserbringer, welche Patient:innen bei der Suche nach passenden Therapiepraxen unterstützen soll.

Von jedem zugelassenen Leistungserbringer werden Praxisname, Adresse, Telefonnummer, Angaben zur Barrierefreiheit und ggf. zur Zusatzausstattung der Praxis veröffentlicht.

Bei der Online-Zulassung werden diese Praxis-Informationen automatisch übermittelt. 

Bei der Zulassung per Post oder Mail füllst du dafür die erste Seite der Anlage zur Anerkenntniserklärung vollständig aus. Mit der zweiten Seite dieser Anlage kannst du zukünftig weitere Mitarbeiter ohne das Online-Verfahren anmelden.

Online-Antrag: ARGE Heilmittelzulassung Podologie

Für die Prüfung, Bearbeitung und Verwaltung der GKV-Zulassungen von Podologiepraxen ist die ARGE Heilmittelzulassung zuständig. Sie setzt sich aus mehreren Arbeitsgemeinschaften einzelner Bundesländer zusammen.

Am einfachsten beantragst du deine Praxiszulassung über das dafür eingerichtete Online-Verfahren der ARGE nach dieser Schritt-für-Schritt-Anleitung

Du kannst deine Zulassung auch per Post oder Mail an die jeweils zuständige ARGE senden

GKV-Zulassung über ARGE-Online-Portal 

Die Nutzung des Zulassungsportals ist aus zwei Gründen empfehlenswert:

  1. Dein Antrag auf Neuzulassung kann schnell bearbeitet werden, weil alle Daten und Dateien ideal sortiert sind und bereits digital angegeben wurden. 
  2. Du kannst zukünftig alle Meldungen zu deiner Praxiszulassung im Online-Portal erledigen. Unter anderem: Mitarbeiter:innen und Qualifikationen bearbeiten, öffentliche Informationen anpassen, die fachliche Leitung ändern oder weitere IKs hinzufügen, wenn du weitere Praxisstandorte eröffnest.

1️⃣ Registrierung im Zulassungsportal

Zuerst musst du dich im Online-Portal der ARGE registrieren – dazu benötigst du das Schreiben zur IK-Bestätigung. 

Wenn du die Registrierung für jemand anderen durchführst, beispielsweise als fachliche Leitung für die Praxisinhaberin, benötigst du zusätzlich die ausgefüllte ARGE-Vollmacht.

💡Im zweiten Video auf der ARGE-Webseite wird der Registrierungsprozess im Detail erklärt. Zusätzlich findest du in der Arbeitsanleitung zum Portal ab Seite 4 weitere Informationen dazu.

2️⃣ Neuzulassung erstellen

Melde dich im ARGE-Portal an und gehe auf “mein Bereich“.

Unter “Zulassungen“ findest du den Button “Neuzulassung beantragen“. Mit Klick darauf startest du die Dateneingabe – du kannst sie jederzeit zwischenspeichern, pausieren und anschließend wieder aufrufen.

Du wirst in maximal neun Schritten durch den Online-Antrag geführt – du kannst nichts falsch machen oder vergessen.

Mit dem vierten Video dieser ARGE-Webseite erhältst du einen Einblick in den Antrag der Neuzulassung. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung mit allen Details findest du in der Arbeitsanleitung zum Portal ab Seite 17.

Das wird in 9 Schritten des ARGE Online-Antrags abgefragt

  1. Praxisdaten – Teil 1: IK, Name der Praxis, Geschäftsform, Arbeitsbereich, Zulassungsbeginn, PDF der IK-Bestätigung und ggf. PDF vom Gesellschaftsvertrag.
  2. Praxisdaten – Teil 2: Adresse, Raumskizze, Mietvertrag oder Eigentumsnachweis – optional können zusätzlich Fotos der Praxis hochgeladen werden.
  3. Berichtsbogen: Ja-/Nein-Fragen zu allgemeinen Anforderungen, räumlichen Mindestanforderungen, Pflichtausstattung und Zusatzausstattung sowie Erklärung zur Korrektheit der Angaben.
  4. Praxisinhaber: Name, Kontaktdaten und Tätigkeitsbeginn der natürlichen Person oder Angaben zur juristischen Person.
  5. weiter Ansprechpartner: Angabe optional.
  6. Kategorie fachliche Leitung: Je nach zuvor ausgewählter Rechtsform erscheint hier eine passende Auswahl – beispielsweise zwischen „Inhaberin ist fachliche Leitung“ und „Es ist eine fachliche Leitung zu benennen“.
  7. Fachliche Leitung (du und/oder eine angestellte Therapeut:in, max. zwei Personen): Name, Geburtsdatum, Tätigkeitsbeginn und PDF der Berufsurkunde oder des Studiennachweises. Bei angestellten fachlichen Leitungen auch das PDF des Arbeitsvertrages. Es können Zertifikate für „Abrechnungsberechtigungen“ und optional weitere Fortbildungsnachweise hochgeladen werden.
  8. Therapeut:innen (fachliche Leitung muss nicht erneut genannt werden): Name, Geburtsdatum, Tätigkeitsbeginn, PDF der Berufsurkunde oder des Studiennachweises, ggf. Zertifikate für Abrechnungsberechtigungen und optional Fortbildungsnachweise.
    Bei der Dateneingabe zu einzelnen Mitarbeitern bekommst du ggf. das Eingabefeld „Abrechnungserlaubnis“ angezeigt. Hier geben Physiotherapeuten ihre Zertifikate für notwendige Weiterbildungen an – für Podolog:innen muss hier nichts eingetragen werden. 
  9. Anerkennung des GKV-Rahmenvertrages: Setzt beide Häkchen und sende deinen Antrag nach Prüfung aller Daten ab.

3️⃣ Zulassungsbescheinigung der ARGE erhalten

Jetzt geht dein Antrag in die Prüfung – du kannst den Status sowie alle Informationen dazu jederzeit im ARGE-Portal abrufen.

In der Regel dauert die Bearbeitung deines Antrags ca. zwei Wochen.

Ggf. müssen Rückfragen geklärt oder weitere Unterlagen eingereicht werden. Dann kann die Bearbeitung des Antrags auch mal bis zu vier Wochen dauern –plane also ausreichend Puffer ein.

Bei Unstimmigkeiten meldet sich die ARGE telefonisch oder per Nachricht im ARGE-Portal – du erhältst immer eine zusätzliche Mail-Benachrichtigung, wenn das passiert. 

Sobald die Zulassung deiner Praxis bestätigt wurde, bekommst du (wieder) eine Nachricht mit deiner Zulassungsbescheinigung.

Alternativ: Zulassung per Mail oder Post [mit Vorlage]

Solltest du das Online-Verfahren der ARGE Heilmittelzulassung nicht nutzen können/wollen, kannst du deinen Antrag auf Zulassung auch per Mail oder per Post stellen. 

Sobald dein formloser Antrag bei der ARGE eingegangen ist, werden deine Daten zunächst sortiert, digitalisiert und geprüft. Anschließend erhältst du ggf. noch Rückfragen oder direkt deinen  Zulassungsbescheid.

Die Anschrift oder E-Mail-Adresse der für dich zuständigen ARGE findest du auf der zulassung-heilmittel.de

  • Wähle unter “Die ARGEn” dein Bundesland aus. Im oberen Bereich der Bundesland-Seite findest du weitere Informationen zu den einzelnen Fachberufen, darunter die Kontaktdaten der zuständigen ARGE. Wenn mehrere Adressen angegeben sind, wählst du die, die für den Landesteil/die Postleitzahl deiner Praxis zuständig ist.
  • Für deine Rückfragen findest du hier zudem auch weitere Kontaktdaten von Ansprechpartner:innen der Arbeitsgemeinschaft deines Bundeslandes.

Theoretisch kannst du alle notwendigen Unterlagen ohne Erläuterungen einreichen – das kann die Bearbeitung der Zulassung aber verzögern.

Für einen besseren Überblick der ARGE solltest du zumindest ein kurzes Anschreiben mit Aufzählung der beigefügten Anlagen erstellen.

Die Briefvorlage kann dir als Inspiration und als Checkliste für die notwendigen Unterlagen deines analogen Antrags dienen.

Muster eines Anschreibens für den Zulassungsantrag Physiotherapie bei der ARGE per Post oder Mail

🎉 Deine Praxis hat ab jetzt die GKV-Zulassung

Die Abrechnungsstellen können jetzt deine Abrechnungserlaubnis abrufen und die öffentlichen Informationen werden an die GKV-Heilmittelerbringerliste weitergeleitet, damit Patient:innen deine Praxis finden können.

Ab jetzt darfst du in deiner Praxis Podologie für gesetzlich versicherte Patient:innen erbringen und abrechnen

💡Tipp: Besonders einfach und sicher erledigst du deine GKV-Abrechnung mit der Podologie-Software thevea - teste selbst 😉

Nach der Zulassung: Angaben aktuell halten

Zukünftig wichtig: Du bist dafür verantwortlich, dass die Angaben hinter deiner Zulassung stets korrekt und aktuell sind. 

Im ARGE-Portal sind jetzt alle Bearbeitungsmöglichkeiten zu deiner Praxis freigeschaltet, unter anderem:

  • Mitarbeiter An- und Abmeldung
  • An- und Abmeldung von personenbezogenen Zertifikaten/Abrechnungserlaubnissen
  • Änderung der fachlichen Leitung
  • Nötige Meldung von Änderungen der Praxisräume und -ausstattung
  • Beantragung einer Praxisverlegung
  • Beantragung einer Praxisübernahme
  • Beantragung einer weiteren Neuzulassung
  • Beendigung einer Zulassung

Auf der Informationsseite zum ARGE-Zulassungsportal und in der Arbeitsanleitung findest du alle Informationen, die du für die zukünftige Nutzung benötigst.

Wer hier für dich schreibt

Laura Wude (Praxisleiterin & Therapeutin)

Als langjährige Praxisleiterin kennt Laura Wude die Herausforderungen im therapeutischen Alltag aus eigener Erfahrung. In Seminaren und Expertenbeiträgen gibt die gelernte Podologin ihr Wissen regelmäßig weiter.
💬 praxis-wissen@thevea.de


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