Zulassungsvoraussetzungen Physiotherapie: Räume & Co. [mit FAQ]


Laurell Moten (Physiotherapeut & Praxisexperte)
24.08.2024

Zulassungsvoraussetzungen Physiotherapie: Räume & Co. [mit FAQ]


Laurell Moten (Physiotherapeut & Praxisexperte)

Ich bin selbst Physiotherapeut und zeige dir, welche Zulassungsbedingungen, räumlichen Voraussetzungen und Ausstattung deine Physiotherapiepraxis vorweisen muss.

Vorweg: Die GKV-Zulassungsvoraussetzungen sind entscheidend. 

Die Zulassungsvoraussetzungen für andere Kostenträger orientieren daran. Nur bei der BG bzw. DGUV ist es etwas kniffliger.

Die Zulasssungsvoraussetzungen für Physiotherapie und Ergotherapie für alle Kostenträger und Privatpraxen

GKV-Zulassungsvoraussetzungen in der Physiotherapie

Zulassungsvoraussetzung für Physiotherapie sind:

  • eine abgeschlossene Ausbildung
  • die Anerkennung des GKV-Versorgungsvertrags
  • vertragskonforme Praxisräume
  • ein Institutionskennzeichen (IK)

1️⃣ Abgeschlossene Ausbildung

Vor der Kassenzulassung musst du deine Physiotherapie-Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben und dies mit deiner Urkunde zur Führung der Berufsbezeichnung oder deiner Diplom-, Bachelor- und/oder Masterurkunde beweisen können.

Diese Berufsgruppen sind für die GKV-Zulassung Physiotherapie zulässig:

  • Physiotherapeut:innen 
  • Masseurinnen und Masseure
  • Krankengymnast:innen 
  • Masseur:innen und medizinische Bademeister:innen

2️⃣ Rahmenvertrag anerkannt

Die GKV-Versorgungsverträge, häufig Rahmenverträge genannt, sind Grundlage für die Leistungserbringung und Abrechnung im Rahmen der gesetzlichen Krankenkassen. 

Du solltest den gesamten Vertrag Physiotherapie samt aller Anlagen vollständig kennen und verstehen.

Für die Kassenzulassung musst du die darin festgelegten Regeln anerkennen und damit bestätigen, dass …

  • du deine Rechte & Pflichten als Leistungserbringer verstanden hast,
  • du die Regeln der GKV-Abrechnung gewissenhaft erfüllen wirst und
  • dir bewusst ist, dass Vertragsverstöße zu Kürzungen der Vergütung, finanziellen Vertragsstrafen oder zum Entzug der Kassenzulassung führen können.

3️⃣ Institutionskennzeichen (IK) vorhanden

Das IK des Praxisstandortes ist Zulassungsvoraussetzung Nummer 4 – es muss für deinen GKV-Zulassungsantrag bereits vorliegen und sollte daher frühzeitig beantragt werden. Hier findest du einen Praxisleitfaden, um die IK zu beantragen

4️⃣ Räumliche Voraussetzungen erfüllt

Erreichbarkeit der Praxis

Deine Physiotherapie-Praxis muss öffentlich zugänglich sein, d. h. sie darf nicht auf zugangsbeschränktem Gelände (wie einem Kindergarten) liegen. Es dürfen auch keine anderen gewerblichen oder privaten Flächen durchquert werden müssen, um die Behandlungsräume zu erreichen.

Räumliche Voraussetzungen & Raumgröße

  • Praxisfläche: Mindestens 23 m², aufgeteilt in einen Behandlungsbereich von mindestens 15 m² und einen weiteren von mindestens 8 m².
  • Zusätzliche Behandlungsbereiche von 8 m² für jeden weiteren Therapeut*in.
  • Keine Durchgangsräume als Behandlungsräume.
  • Behandlungsräume müssen gut belüftet, beheizbar und beleuchtet sein, sowie eine Mindestdeckenhöhe von 2,40 m haben.
  • Trittsichere, leicht zu reinigende Böden; rutschhemmender Belag im Nassbereich.
  • Wände im Nassbereich bis zu 2,40 m gefliest oder wasserfest verkleidet.
  • Möglichkeit zur Handdesinfektion in jedem Behandlungsraum.

Ausstattung

  • Pflichtausstattung: Zwei höhenverstellbare Behandlungsliegen, geeignetes Lagerungsmaterial, Geräte für Übungsbehandlungen/Krankengymnastik, Kurzzeituhren, Notrufanlage, technische Möglichkeiten für Kryotherapie, ein Gerät für Wärmetherapie (mindestens ein Infrarotgerät), ausreichende Anzahl an Laken, Tüchern und Lagerungsmaterial.
  • Zusatzausstattung für Hausbesuche: Geeignete Ausrüstung entsprechend der Therapieinhalte und -ziele.


Räumlichkeiten: Offizielle Pflichtlektüre (es lohnt sich wirklich)

Für die Details zu den Anforderungen und die Zusatzausstattung für bestimmte Heilmittel habe ich dir die besten offiziellen Dokumente herausgesucht und verlinkt.

Titelseite des Rahmenvertrags Physiotherapie

GKV-Vertrag und Anlage 5

In § 11 des Vertrages werden die Grundlagen Zulassung festgelegt, Anlage 5 regelt die Anforderungen an Räumlichkeiten und Ausstattung. Trotz „Vertragsdeutsch“ gut verständlich.

Erläuterungen zu den räumlichen Voraussetzungen für Physiotherapie

Erläuterung des IFK

In dem PDF Zulassungsvoraussetzungen (IFK) findest du gute Erläuterungen zu den GKV-Voraussetzungen und anderen Vorschriften, z. B. aus dem Medizinproduktegesetz.

Checkliste der ARGE zu den Physiotherapie-Räumlichkeiten

Checkliste ARGE

Mithilfe der Checkliste des ARGE-Berichtsbogens Physiotherapie kannst du deine Praxisausstattung noch einmal prüfen und dich gut auf die digitale Abfrage vorbereiten. 

Zulassungsvoraussetzungen Privatpraxis

Bei der Behandlung und Abrechnung von Privatversicherten gibt es keine Zulassungsvorgaben

Deine Praxis muss weder die Kassenzulassung Physiotherapie besitzen, noch bedarf es einer speziellen PKV-Zulassung. 

Nichtmal ein fester Praxissitz ist zwingend erforderlich – du darfst auch als reine:r Hausbesuchstherapeut:in Privatversicherte behandeln oder die Räume einer anderen medizinischen Einrichtung dafür nutzen. 

Die einzige zu erfüllende Voraussetzung ist die abgeschlossene, qualifizierte Ausbildung. Das gilt für alle Therapeut:innen in deiner Praxis.

Der Spitzenverband privater Krankenversicherungen (PKV) fasst das so zusammen: „Privatversicherte sollen eine geeignete Heilmittel-Behandlung durch qualifizierte Therapeutinnen und Therapeuten erfahren. Formale Bedingungen wie Kassenzulassung und Praxisgröße gibt es nicht.“


Beihilfe

Spezielle Zulassungsvoraussetzungen gibt es für die Beihilfe nicht – es gelten dieselben Regeln wie bei privaten Krankenversicherungen.

Bis auf die abgeschlossene Ausbildung müssen keine Voraussetzungen für die Behandlung und Abrechnung mit Beihilfepatient:innen erfüllt werden.

Die Beihilfe ist keine Voll-Versicherung.

Stattdessen handelt es sich bei den Physiotherapie Behilfe-Preisen „nur“ um eine finanzielle Unterstützung zu Gesundheitsleistungen von Beamt:innen, Richter:innen sowie deren Familienangehörigen. 

Hinweis: Einige Beamt:innen werden nicht durch eine Beihilfe unterstützt, sondern über die freie Heilfürsorge vollversichert.


Freie Heilfürsorge

Damit du mit der freien Heilfürsorge abrechnen kannst, benötigt deine Physiotherapiepraxis die GKV-Zulassung.

Es gibt keine gesonderten Zulassungsvoraussetzungen.

Die freie Heilfürsorge ist für die Kostenübernahme von Gesundheitsleistungen für Beamt:innen verantwortlich, die einer besonderen gesundheitlichen Gefährdung unterliegen, z. B. Soldaten und Feuerwehrleute.

GKV-Regeln auch bei speziellen Verordnungen

Soldat:innen erhalten für ihre Physiotherapie eine spezielle Bundeswehrverordnung von ihrem Dienstarzt. 

Feuerwehrleute und etwa Justizvollzugsbeamt:innen erhalten ihre Physiotherapie dagegen auf einer GKV-Heilmittelverordnung von ihren Ärzt:innen.

Unabhängig von der Verordnung gelten auch bei der Behandlungsdurchführung und der Vergütung die Regeln der gesetzlichen Krankenkasse.


Zulassungsvoraussetzungen BG bzw. DGUV

Die Zulassungsvoraussetzungen für BG bzw. DGUV sind etwas komplexer. Die GKV-Zulassung alleine ist nicht immer ausreichend

Betroffen sind vor allem Existenzgründer mit wenig Berufserfahrung.

Variante 1: Du hast seit min. 5 Jahren eine GKV-Zulassung

Wenn deine Physiotherapiepraxis seit mindestens 5 Jahren die Zulassung für gesetzliche Krankenkassen besitzt, erfüllst du bereits alle Voraussetzungen und musst nichts mehr prüfen.

Du darfst direkt mit der DGUV-Verordnungsdurchführung starten und mit der BG oder UVT abrechnen.

Variante 2: Du hast (noch) keine GKV-Zulassung oder diese weniger als 5 Jahre

Praxisausstattung

Es gelten dieselben Anforderungen an Physiotherapie-Praxisräume und deren Ausstattung wie bei der Zulassung für gesetzliche Krankenkassen. 

  • Wenn deine Praxis bereits GKV-zugelassen ist, erfüllst du die Praxis-Anforderungen für die BG- und UVT-Zulassung also auf jeden Fall.
  • Solltest du eine Privatpraxis führen, musst du vor der Annahme einer DGUV-Verordnung selbst prüfen, ob deine Praxisräume die GKV-Anforderungen erfüllen. Die GKV-Zulassung selbst ist kein Muss.

Berufserfahrung

Die notwendige Berufserfahrung kann entweder von der Praxisinhaberin/dem Praxisinhaber oder von einer angestellten Therapeutin/einem angestellten Therapeuten erfüllt werden.

  • Für die DGUV-Zulassung muss mindestens eine in der Praxis tätige Person eine berufspraktische Erfahrungszeit von mindestens zwei Jahren (in Voll- oder Teilzeit) nachweisen können.
  • In dieser Zeit sollen entweder mindestens 20 Behandlungen von unfallverletzten Patienten:innen oder alternativ eine sechsmonatige klinische Tätigkeit nachweisbar sein. 

Sobald die Berufserfahrung von mind. einem Teammitglied erfüllt wird, dürfen alle in der Praxis tätigen Therapeut:innen Unfallpatient:innen behandeln.

Erfahrene Therapeut:innen übernehmen dabei die Verantwortung für die korrekte Therapiedurchführung von bisher nicht so erfahrenen Therapeut:innen – ähnlich wie die fachliche Leitung im Rahmen der gesetzlichen Krankenkasse.

Hinweis: Die Therapeut:innen mit ausreichender Berufserfahrung müssen nicht bei der DGUV gemeldet werden. Die Nachweise dazu müssen erst erbracht werden, wenn eine BG, eine UVT oder die DGUV diese anfordern sollten.

Wichtig: Nicht angestellte, freiberufliche Therapeut:innen können nicht die Verantwortung für das gesamte Praxisteam übernehmen. 

Wenn die zweijährige Berufserfahrung ausschließlich von einer Freiberuflerin oder einem Freiberufler erfüllt wird, darf nur diese Person BG- und Unfallverordnungen durchführen und abrechnen.

Nach der positiven Prüfung der zwei Aspekte darfst du DGUV-Verordnungen der Physiotherapie annehmen und mit Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträgern der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung abrechnen. 

GKV-Regeln auch bei speziellen Verordnungen

  1. Die Inhaberin einer Physiotherapiepraxis hat 4 Jahre Berufserfahrung und vor ihrer Selbstständigkeit bereits viele Unfallpatient:innen behandelt. Sie übernimmt selbst die fachliche Leitung ihrer Praxis und damit dürfen auch ihre Angestellten BG- und Unfallversicherte versorgen.
  2. In einem jungen Praxis-Team kann ausschließlich eine Angestellte die notwendige Berufserfahrung vorweisen. Sie ist seit 3 Jahren Physiotherapeutin, hat bereits ein Jahr in einer Unfallklinik gearbeitet und übernimmt die fachliche Leitung in der aktuellen Praxis. Damit dürfen auch ihre Kolleg:innen BG- und Unfallversicherte versorgen.
  3. In diesem Praxis-Team erfüllt derzeit ausschließlich ein freiberuflich tätiger Therapeut die berufspraktische Voraussetzung. Weil er nicht fest angestellt und nicht täglich vor Ort ist, kann er die fachliche Leitung nicht für das gesamte Praxis-Team übernehmen. In diesem Fall darf nur er BG- und Unfallversicherte versorgen.
  4. Ein junger Physiotherapietherapeut startet direkt nach seiner Ausbildung mit der Soloselbstständigkeit. Weil ihm die berufspraktische Erfahrung noch fehlt, darf er (noch) keine Unfallpatient:innen behandeln. Er könnte jemanden mit nötiger Berufserfahrung einstellen oder in den nächsten zwei Jahren durch Hospitationen Erfahrung bei der Behandlung von Unfallpatient:innen sammeln.

💡 Antworten auf häufige Fragen zu den Zulassungvoraussetzungen

Ich berate tägliche Physiotherapiepraxen rund um die Digitalisierung, darunter viele Existenzgründer:innen.

Ein paar Fragen höre ich immer wieder – das sind die Antworten.

Gelten die GKV-Anforderungen für Physiotherapiepraxen in allen Bundesländern?

Ja.
Seit 2021 gilt der bundeseinheitliche GKV-Rahmenvertrag für Physiotherapie. Damit wurden auch die Anforderungen an die Praxisausstattung für alle Bundesländer vereinheitlicht.

Wie groß muss meine Physiotherapie-Praxis als Soloselbstständige sein?

Jede GKV-Physiotherapiepraxis benötigt mindestens zwei Behandlungsbereiche – einer muss mindestens 15 m², der andere mindestens 8 m² groß sein. 

Insgesamt sind also mindestens 23 m² reine Therapiefläche vorzuweisen. 

Zudem benötigst du einen Bereich für die Aufbereitung der Warmpackung

Ergänzend sind die Flächen für Sanitärbereich, Anmelde- und Wartebereich sowie Büro/Aufenthaltsraum. 

Müssen alle Therapeut:innen einen eigenen Behandlungsraum haben, auch wenn diese nur Teilzeit arbeiten?

Nein.
Therapieräume dürfen von unterschiedlichen Therapeut:innen rotierend genutzt werden.

Wichtig ist, dass für jede:n zeitgleich anwesenden Therapeut:innen ein Behandlungsraum von je mindestens 8 m² zur Verfügung steht. 

Bedeutet: Wenn ihr 5 Therapeut:innen seid, aber nie mehr als drei zeitgleich arbeiten, reichen drei Behandlungsräume aus. Wenn zudem ein:e Kolleg:in ausschließlich den KG-Gerät-Bereich betreuen oder als reine Hausbesuchstherapeut:in tätig sein, muss für diese kein zusätzlicher Raum vorhanden sein.

Tipp: Ein zusätzlicher Therapieraum macht in Physiotherapiepraxen immer Sinn. 

Einige Leistungen können ohne die dauerhafte Anwesenheit von Therapeut:innen durchgeführt werden (Nachruhe, Warmpackung) und manchmal benötigen Patient:innen nach der Behandlung etwas länger zum Ankleiden.

In dieser Zeit kann im zusätzlichen Raum bereits ein anderer Patient oder eine Patientin behandelt werden. 

Ist ein barrierefreier Zugang zur Physiotherapiepraxis Pflicht?

Ja, aber ...
In § 13 des GKV-Versorgungsvertrages wird festgelegt, dass neue Praxisräume barrierefrei zugänglich sein sollen, um den Belangen von Menschen mit Behinderung Rechnung zu tragen.

Praxisräume im Erdgeschoss oder mit einem Aufzug sind demnach ideal. 

Die Formulierung „sollen barrierefrei zugänglich sein“ lässt Ausnahmen zu – sollte der Praxiszugang beispielsweise über zwei /drei Stufen führen, muss das noch kein K.-o.-Kriterium für deine GKV-Zulassung sein.

Kann ich GKV-Hausbesuche ohne eigene Physiotherapie-Praxis durchführen?

Nein.
Die Zulassung der gesetzlichen Krankenkasse ist an das Vorhandensein von Praxisräumen geknüpft, welche die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. 

Wenn du ausschließlich Hausbesuche durchführen möchtest, macht es ggf. Sinn, wenn du dich bei einer vorhandenen, bereits zugelassenen GKV-Praxis einmietest oder als freiberufliche Therapeut:in für andere Praxen arbeitest.

Was bedeutet „öffentlich zugänglich“ bei einer Physiotherapiepraxis?

Mit öffentlich zugänglich ist gemeint, dass Patient:innen keinen zugangsbeschränkten Raum zum Erreichen deiner Praxis durchqueren müssen. 

Öffentlich zugänglich heißt nicht, dass deine Praxistür zu den Öffnungszeiten sperrangelweit offen stehen muss.

Du darfst Patient:innen vor Einlass anklingeln lassen – das ist vor allem mit unbesetzter Rezeption am sichersten für dich.

Darf ich eine Physiotherapiepraxis in meiner Privatwohnung/meinem Wohnhaus eröffnen?

Ja.
Wichtig dabei ist, dass deine Praxis dennoch öffentlich zugänglich und vollständig vom privaten Bereich getrennt ist. 

Bedeutet: Die Praxisräume müssen ohne Durchqueren des privaten Wohnbereiches erreichbar sein und zusammenhängen – das ist beispielsweise in einer Einliegerwohnung, im Keller oder einer ausgebauten Garage der Fall.

Zudem müssen ebenso alle GKV-Zulassungsvoraussetzungen erfüllt und der Datenschutz der Patient:innen gewährleistet werden.

Hinweis: Es lohnt sich nicht, bei der Raumskizze für den Zulassungsantrag zu „flunkern“. 

Die GKV hat jederzeit das Recht, eine Praxisbegehung durchzuführen. Stellt sich dabei raus, dass zu den Räumen falsche Angaben gemacht wurden, können teure Vertragsstrafen folgen und die Zulassung kann entzogen werden.

Muss ich die Ausstattung und Therapiegeräte eines bestimmten Anbieters erwerben?

Nein.
Die Zulassungsvoraussetzung nennt lediglich die Art der notwendigen Einrichtung und Geräte.

Die Ausstattung der Therapiegeräte soll so gestaltet sein, dass eine qualitative Versorgung der Patient:innen gesichert ist – über Auswahl und Einsatz entscheidest du als Leistungserbringer:in gemäß deinen Erfahrungen. 

Voraussetzung ist, dass mit den Therapiegeräten die Vorgaben der GKV-Leistungsbeschreibung Physiotherapie erfüllt werden können und sie, wenn nötig, gemäß Medizinproduktgesetz zugelassen sind.

Ist eine interdisziplinäre Heilmittelpraxis aus Ergotherapie und Physiotherapie in den gleichen Räumlichkeiten möglich?

Ja.
Weil ein anderer Heilmittelbereich nicht als anderes Gewerbe gilt, dürfen interdisziplinäre Heilmittelpraxen am selben Standort gegründet werden.

Wichtig ist, dass die Zulassungsvoraussetzungen aller Heilmittelbereiche vollständig erfüllt werden und die jeweiligen Behandlungsräume dem jeweiligen Fachberuf vorbehalten sind. 

Wartebereich, Empfang, Sanitäranlagen, Büro und/oder Pausenraum können geteilt werden.

Hinter einem Therapieraum befindet sich unser Putzlager, an das wir nur am Ende des Arbeitstages müssen – ist das Durchgangszimmer problematisch?

Nein.
Wichtig bei Durchgangszimmern ist, dass der dahinterliegende Raum während der Therapie nicht genutzt werden muss. 

Eine störungsfreie Behandlung, die Privatsphäre und der Datenschutz von Patient:innen muss jederzeit gesichert sein.

Das ist beispielsweise nicht der Fall, wenn das Patienten-WC hinter einem Therapieraum liegt.

Einer meiner Therapieräume hat kein eigenes Fenster, geht das?

Ja.
Wichtig ist, dass Therapieräume mindestens 2,40 m Deckenhöhe vorweisen und eine ausreichende Beleuchtung, Beheizung und Durchlüftung (z. B. mittels Lüftungsanlage) vorhanden sind.

Darf im Physiotherapie-Behandlungsraum Teppich liegen?

Voraussichtlich nein.
Alle Behandlungsräumen und –Bereiche sollen trittsicher, fugenarm, leicht zu reinigen und desinfizierbar sein.

Das ist bei Teppich nicht der Fall.

Muss jeder Therapieraum abwaschbare Wände und rutschhemmende Bodenbeläge aufweisen?

Nein.
Das gilt ausschließlich für Nassbereiche einer Physiotherapiepraxis (z. B. Behandlungsbad).

Muss in jedem Behandlungsraum eine Notrufanlage installiert sein?

Nein.
Das gilt ausschließlich für Bereiche, in denen Patient:innen Leistungen ohne die dauerhafte Anwesenheit von Therapeut:innen erhalten (etwa Warmpackung oder Nachruhe).

Die Notrufanlage soll einen ausreichenden akustischen Signalton abgeben, der nur von Therapeut:innen abgestellt werden kann.

Ist die Hausbesuchsausstattung sowie ein Führerschein und Auto für die Zulassung verpflichtend?

Die geeignete und notwendige Ausstattung zur Durchführung von Hausbesuchen ist eine Pflichtausstattung und muss vorhanden sein. 

Ein Führerschein oder Auto muss nicht belegt werden – Hausbesuche können theoretisch auch mit dem Fahrrad, den öffentlichen Verkehrsmitteln oder zu Fuß durchgeführt werden.

Wer hier für dich schreibt

Laurell Moten (Physiotherapeut & Praxisexperte)

Als Physiotherapeut mit langjähriger Praxiserfahrung weiß Laurell Moten, worauf es bei richtig guter Therapie ankommt. Seine Erfahrung gibt er in Expertenbeiträgen und in individuellen Beratungen von Praxen weiter.
💬 praxis-wissen@thevea.de


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