Langfristiger Heilmittelbedarf und besonderer Verordnungsbedarf
Die wichtigsten Infos und häufig gestellte Fragen.
Darum geht's:
Unterschiedliche Gründe führen dazu, dass Patienten auf eine längerfristige Heilmitteltherapie oder besonderen Verordnungsbedarf angewiesen sind. Die Ursachen reichen von schweren Unfällen bis hin zu chronischen Erkrankungen. Dabei unterscheidet man zwischen dem besonderen Verordnungsbedarf und dem langfristigen Heilmittelbedarf. Was genau das ganze bedeutet erfährst du in diesem Beitrag.
Was versteht man unter besonderem Verordnungsbedarf und langfristigem Heilmittelbedarf?
Bei einem besonderen Verordnungsbedarf ist ein akutes Ereignis vorausgegangen (z.B. Schlaganfall), bei dem davon auszugehen ist, dass eine längere Behandlungsdauer von bis zu einem Jahr erforderlich ist und die Heilmittel in einen intensiven Umfang notwendig sind. Der langfristige Heilmittelbedarf ist dann gegeben, wenn auch über ein Jahr hinaus keine Heilung zu erwarten ist (z.B. chronische Erkrankungen).
Wie kann ein besonderer Versorgungsbedarf oder langfristiger Heilmittelbedarf 2021 verordnet werden?
Ob eine Verordnung einen besonderen Verordnungsbedarf oder einen langfristigen Heilmittelbedarf aufweist, ist abhängig von der jeweiligen ICD-10 Ziffer bzw. der Schwere und Dauer der Erkrankung. Der gemeinsame Bundesausschuss hat in der “Diagnoseliste langfristiger Heilmittelbedarf/ besonderer Verordnungsbedarf” genau festgelegt, welche Diagnosen einen Mehrbedarf angeben.
Sollte ein besonderer Verordnungsbedarf oder langfristiger Heilmittelbedarf vorliegen, hat der Arzt die Möglichkeit eine Verordnung für einen Zeitraum von 12 Wochen auszustellen. Die Anzahl der Behandlungen geht aus der Therapiefrequenz hervor.
Zum Beispiel:
2x wöchentlich = 24 Behandlungseinheiten innerhalb von 12 Wochen
1-3x wöchentlich = 36 Behandlungseinheiten innerhalb von 12 Wochen
(in dem Fall zählt immer die höchstmögliche Frequenz)
Sollten die Behandlungseinheiten nicht innerhalb der 12 Wochen erbracht worden sein, behält das Rezept über die 12 Wochen hinaus seine Gültigkeit.
Ist eine Genehmigung durch den Kostenträger notwendig?
Ist eine Diagnose aus der Diagnoseliste für besonderen Verordnungsbedarf oder langfristigen Heilmittelbedarf auf der Verordnung angegeben, muss keine Genehmigung durch den Kostenträger erfolgen.
Bei Diagnosen, die nicht in der Diagnoseliste gelistet sind, aber vergleichbar zu den ICD-10 Ziffern aus der Diagnoseliste sind und/ oder einen schweren Verlauf aufweisen, kann ebenfalls ein langfristiger Heilmittelbedarf verordnet werden.
Sollte der gewählte ICD-10 Code nicht gelistet sein, aber dennoch ein langfristiger Heilmittelbedarf bestehen, muss der Arzt den therapeutischen Mehrbedarf medizinisch begründen und dokumentieren. Anschließend muss die Verordnung vom jeweiligen Kostenträger genehmigt werden (formloser Antrag + Kopie der Verordnung und der medizinischen Begründung).
Ist eine Höchstzahl bei erlaubten Unterbrechungen pro Rezept bei langfristigen Heilmittelbedarf vorhanden?
Hier gelten die gleichen Vorgaben wie bei gewöhnlichen Verordnungen. Die Regeln sind abhängig von den jeweiligen Rahmenverträgen mit den Kostenträgern.
Beispiele für langfristigen Heilmittelbedarf und besonderen Verordnungsbedarf

Ausfüllbeispiel für den besonderen Verordnungsbedarf
*Beispiel Diagnose die ausschlaggebend für den BVB ist: Folgen eines Schlaganfalls, nicht als Blutung oder Infarkt bezeichnet
**Hinweis: Manche Erkrankungen benötigen zur Anerkennung eines BVB die Angabe zweier Diagnosen

Ausfüllbespiel für den langfristigen Heilmittelbedarf
*Beispiel Diagnose für einen langfristigen Heilmittelbedarf: Frühkindlicher Autismus
Fazit
Ein besonderer Verordnungsbedarf oder langfristiger Heilmittelbedarf zeigt anhand der Diagnose einen Mehrbedarf an Heilmitteln auf. In diesem Fall kann eine Verordnung für 12 Wochen ausgestellt werden. Eine Genehmigung der Verordnung durch den Kostenträger ist nur dann notwendig, wenn die Diagnose nicht in der Diagnoseliste gelistet ist, aber ein ähnlich schwerer Verlauf zu erwarten ist.
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