Blankoverordnung Physiotherapie 2024: Alles, was du wissen musst


Laurell Moten (Physiotherapeut & Praxisexperte)
14.09.2024

Blankoverordnung Physiotherapie 2024: Alles, was du wissen musst


Laurell Moten (Physiotherapeut & Praxisexperte)

Am 01.11.2024 geht die Blankoverordnung Physiotherapie für Erkrankungen im Bereich des Schultergelenks an den Start.

Du brauchst dich nicht selbst durch die Vertragstexte quälen. In diesem Blogartikel findest du alle Regeln und Besonderheiten

📅 Kompakt-Webinar: Blanko-VO ohne Blabla

  • Im Klartext: Vorgaben und Vergütung
  • Im Check: Das Ampelsystem
  • Im Gleichgewicht: Freiheit vs. Aufwand

Blankoverordnung Physiotherapie – kurz und knapp

Ab dem 01.11.2024 können Ärztinnen und Ärzte Blankoverordnungen für 114 Schulter-Diagnosen aus der physiotherapeutischen Diagnosegruppe EX für ihre gesetzlich versicherten Patienten:innen ausstellen.

Für einen Zeitraum von bis zu 16 Wochen ab Ausstellungsdatum können Physiotherapeut:innen damit bei der Therapiegestaltung frei entscheiden, über … 

  • den Einsatz der Heilmittel nach Heilmittelkatalog für EX, 
  • die Dauer bzw. den Umfang der einzelnen Behandlungseinheiten,
  • die Therapiefrequenz zwischen den Terminen und
  • die Gesamtdauer der Therapie (max. 16 Wochen).

Dabei muss die Einheiten-Zählung des Ampelsystems beachtet werden, das die Wirtschaftlichkeit der Blankoverordnung sichern und eine unverhältnismäßige Mengenausweitung verhindern soll.

Grundlage für die im Artikel beschriebenen Regeln zur Blankoverordnung ist der „Vertrag nach § 125a SGB V über die Heilmittelversorgung mit erweiterter Versorgungsverantwortung in der Physiotherapie“ inkl. der Anlagen. 

  1. Indikationsspezifische Anlage für Schultergelenk-Erkrankungen
  2. Vergütung der Blankoverordnung
  3. Notwendige Angaben auf der ärztlichen Blanko-VO

Wer die Blanko-VO Physiotherapie durchführen darf

Blankoverordnungen dürfen ausschließlich von Physiotherapeut:innen in GKV-zugelassenen Praxen nach § 124 Absatz 1 SGB V durchgeführt werden (Leistungserbringerschlüssel 2200502). 

Eine besondere Qualifikation ist nicht notwendig und der Vertrag muss nicht gesondert anerkannt werden.

  • Praxen, die eine beschränkte Zulassung als Masseur:innen und medizinische Badebetriebe (210001) haben, dürfen aufgrund der anzuwendenden Heilmittel keine Blankoverordnungen durchführen.
  • Ebenso gilt der Vertrag zur Blankoverordnung nicht für Physiotherapeut:innen im Krankenhaus (2700511), in Kurbetrieben (28 00 511) oder für sonstige Heilpersonen (2900511).
  • Zudem gelten die Regeln nicht für Verordnungen des Entlassmanagements.

Die Verordnung: Besonderheiten

Beispiel einer ausgefüllten Blankoverordnung der Physiotherapie

Sieben Grundsätze sind zu beachten: 

  1. Blankoverordnungen werden auf dem bekannten GKV-Muster 13 (blauer Vordruck oder rosafarbenes Formular) von Vertragsärzt:innen ausgestellt.
  2. Das ist zunächst für die 114 vorgegebene ICD-10-Codes von Schultererkrankungen der Diagnosegruppen EX möglich.
    • Für andere Diagnosen und Diagnosegruppen ist die Blanko-VO (noch) nicht möglich.
  3. Als Heilmittel wird „BLANKOVERORDNUNG“ angeben.
    • Weiter müssen vorrangige Heilmittel nicht konkretisiert werden, denn die wählst du nach therapeutischem Ermessen und im Rahmen des Heilmittelkataloges selbst. 
    • Ohne die Angabe „BLANKOVERORDNUNG“ im Heilmittel-Feld muss die VO vollständig nach bekannten Regeln ausgestellt werden.
    • Bei Unklarheiten müssen Physiotherapeut:innen zur Klärung Kontakt mit Verordnenden aufnehmen – notwendige Änderungen werden ärztlicherseits durchgeführt, mit Datum und Unterschrift bestätigt und müssen spätestens bis zur Abrechnung erfolgt sein.
  4. Die Felder ergänzendes Heilmittel, Behandlungseinheiten und Frequenz bleiben komplett frei, werden nicht geprüft und auch nicht von dir als Therapeut:in ausgefüllt.
    • Wenn Ärzt:innen zusätzliche zu „BLANKOVERORDNUNG“ Angaben in diesen Feldern gemacht haben, darfst du diese ignorieren. Denn auch darüber entscheidest du als Leistungserbringer:in bei der Blankoverordnung selbst.
  5. Alle anderen VO-Angaben werden, wie bei bisher bekannten VOs, ärztlich ausgefüllt und von dir geprüft:
  6. Parallel-Blanko-Verordnungen für dieselbe Schulterseite sind nicht erlaubt, auch nicht bei unterschiedlichen Diagnosen.
    • Möglich sind gleichzeitige Blankoverordnungen nur für unterschiedliche Lokalisationen – also jeweils max. eine pro Schulterseite (links/recht).
    • Reguläre Verordnungen parallel zu einer Blankoverordnung können nur für andere Diagnosen oder Diagnosegruppen ausgestellt werden – etwas bei einem zeitgleichen Lymphödem im Schulterbereich kann MLD für Diagnosegruppe LY zusätzlich verordnet werden.
  7. Folge-Blankoverordnungen sind möglich – es wurde keine Begrenzung festgelegt.
    • Wichtig ist, dass die vorangegangene Blanko-VO vor Ausstellung der Folgenden vollständig beendet, also die Gesamtdauer von bis zu 16 Wochen ab Ausstellungsdatum komplett genutzt wurde.
    • Folge-VO können wegen des Ampelsystems immer erst bei Ende der vorherigen VO ausgestellt werden.

💡 Das Verordnen einer Blankoverordnung ist für Ärzt:innen keine Pflicht. Sie können frei wählen, ob sie eine Blanko- oder eine „normale“ Verordnung nach den bisher bekannten Regeln für Schultererkrankungen ausstellen.

  • Vorteilhaft ist es für Arztpraxen aber allemal: Blankoverordnungen sind immer budgetneutral, unabhängig davon, ob ein LHB und BVB vorliegt. Das Heilmittelbudget von Ärzt:innen wird nicht belastet.

Mögliche ICD-10-Codes der Blanko-VO Physio

Die 114 vorgegebenen Diagnosen lassen sich in Schulter-Frakturen sowie in Arthrosen, Weichteilläsionen und Knorpelschäden der Schulter unterteilen – das ist für das jeweilige Ampelsystem, also die Einheiten-Zählung, relevant.

Wichtig: Du musst vor Beginn der Blanko-VO prüfen, ob die ärztlich verordnete Diagnose tatsächlich einem der möglichen ICD-10-Codes entspricht.

Übersicht der möglichen ICD-10-Codes (Diagnosen) aus Diagnosegruppe EX für die Blankoverordnung Physiotherapie

💡 Anhang 1 zum Vertrag der Blankoverordnung Physiotherapie liefert eine ausführliche Tabelle aller ICD-10-Codes inkl. Langtext der Indikationen sowie Zuordnung der Mengen des jeweiligen Ampelsystems.  

Die Blankoverordnung in thevea

Die Physiotherapie-Verbände haben es in ihren Info-Veranstaltungen zur Blanko-VO mehrfach betont: Mehr therapeutische Freiheit bedeutet auch mehr Aufwand und der lässt sich am besten durch eine Abrechnungs- und Praxissoftware minimieren.

Ab 01.11.2024 kannst du mit thevea:

✅ Blankoverordnungen anlegen & auch ICD-10-Codes automatisch prüfen

✅ den Status im Ampelsystem überwachen

✅ Zuzahlungen berechnen & Blanko-VO digital abrechnen

Vorschau: So hat thevea die Blankoverordnung Ergotherapie umgesetzt

Blankoverordnung durchführen

Übersicht zum Ablauf einer Blankoverordnung der Physiotherapie

Schaubild anklicken zum Vergrößern

1️⃣Jede korrekt ausgestellte Blankoverordnung wird innerhalb der bekannten Beginnfristen mit der neuen Leistung „physiotherapeutische Diagnostik“ (PD) begonnen.

  • Zeit: Nicht vorgegeben. Die Physiotherapieverbände empfehlen im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit ca. 30 Minuten – kürzere oder längere Diagnostik ist aber möglich.
  • Inhalt: Umfassende Befragung und Untersuchung, Bewertung vorhandener Unterlagen und Hilfsmittel, physiotherapeutische Anamnese, geeignete Assessments, Screenings und Testverfahren inkl. Beratung und Dokumentation in der (digitalen) Patientenakte.
  • Ziel: Gesundheitsproblem individuell und ganzheitlich gemäß ICF-Modell erfassen und anhand der Ergebnisse die individuellen Therapieziele sowie den darauf ausgelegten Therapieplan festlegen. 
  • Für die Durchführung der Diagnostik bedarf es keiner gesonderten Fortbildung. Wenn du dich beim Thema Diagnostik aber noch mal fit machen willst, bieten die Physiotherapieverbände zum Start der Blankoverordnung vermehrt „Crash-Kurse“ zur Umsetzung des ICF-Modells an.

2️⃣Anschließend musst du Patient:innen aufklären über ihren individuellen Therapieplan (Heilmittel, Frequenz und Therapiedauer) sowie über die Zuzahlung.

3️⃣Dann kann die Therapie wie geplant durchgeführt werden. Die erste Behandlung einer Blankoverordnung darf direkt im Anschluss an die Diagnostik stattfinden – das ist aber kein Muss.

4️⃣Die neue, 15-minütige Leistung „Bedarfsdiagnostik“ (BD) darf frühestens 28 Tage nach der physiotherapeutischen Diagnostik durchgeführt werden. Das ist ebenfalls am selben Tag einer Behandlung möglich.

  • Als Zwischendiagnostik kann sie genutzt werden, um Erkenntnisse der Erstdiagnostik zu überprüfen und um die Therapieziele sowie den Therapieplan für folgende Behandlungen anzupassen. 
  • Ebenso kann sie als Abschlussdiagnostik bei der letzten Behandlung eingesetzt werden, um erreichte Therapieziele zu prüfen und um folgende Eigenübungen zu besprechen oder um die Notwendigkeit einer Folge-Blankoverordnung festzustellen.

5️⃣Bei Abschluss der Therapie erfolgen, wenn vom Arzt durch Kreuz auf der VO angefordert, der etwas ausführlichere Therapiebericht und die Abrechnung.


Entscheidungsfreiheit 

Bei der Therapiegestaltung einer Blankoverordnung entscheidest du als Physiotherapeut:in selbst über die Heilmittel und damit über die Dauer bzw. den Umfang der einzelnen Behandlungen sowie über die Therapiefrequenz und über die Gesamtdauer der Therapie.


Heilmittel und Therapiezeit der Behandlungen

  • Bei jeder Behandlung darfst du aus den für die Diagnosegruppe EX vorgegebenen Heilmitteln des Heilmittelkatalogs frei wählen.
  • In jedem Behandlungstermin sind Heilmittel-Kombinationen aus bis zu zwei vorrangigen und einem ergänzenden Heilmittel erlaubt.
    • Die Doppelbehandlung eines Heilmittels ist möglich. Damit sind dann beide vorrangigen Heilmittel eines Termins ausgefüllt.
    • Die ergänzenden Heilmittel „Elektrotherapie“ und „Ultraschall-Wärmetherapie“ dürfen, wie bekannt, auch alleinstehend durchgeführt werden – alle anderen ergänzenden Heilmittel nur in Kombination mit mindestens einem vorrangigen Heilmittel.
    • Wichtig: Die standardisierte Heilmittel-Kombination (D1) kann bei der Blankoverordnung nicht eingesetzt werden.
  • Die Therapiezeit pro Behandlung ergibt sich aus den jeweils angewandten Heilmitteln.
    • Beispiel: Warmpackung/Fango (20–30 Min.) und manuelle Therapie (15 bis 25 Min.) sowie allgemeine Krankengymnastik (15 bis 25 Min.) ergeben 50 bis 80 Min. Therapiezeit für Patient:innen.
  • Ebenso kannst du über die Durchführung als Einzel-, Gruppen- und/oder telemedizinische Leistung bestimmen können. Bei der Videotherapie gelten die bekannten Maximal-Vorgaben je Verordnung.
    • Bei KG einzeln oder Gruppe maximal bis zu 50 % der gesamten Einheiten, manuelle Therapie darf je VO nur einmal als Videotherapie stattfinden.
  • Wichtig: Wie gewohnt darf pro Tag max. eine Behandlung stattfinden.
Übersicht über die möglichen Heilmittel bei einer Blankoverordnung Physiotherapie

Therapiefrequenz 

  • Innerhalb einer Blankoverordnung darfst du die Frequenz zwischen den Behandlungen frei wählen und von Termin zu Termin variieren
    • Sie muss nicht bei Therapiebeginn für die gesamte Blanko-VO festgelegt und auch nicht auf der VO dokumentiert werden.
    • Beispielsweise kann zu Beginn intensiver behandelt werden, um akute Beschwerden anzugehen und die Frequenz im Verlauf der Verordnung gemindert werden, um Patient:innen zu Eigenübungen zu motivieren. Genauso kann mit der Blankoverordnung eine kontinuierliche, langfristigere Therapie mit gleichbleibender Frequenz durchgeführt werden.
  • Bedeutet: Die Gesamtdauer von bis zu 16 Wochen ab Ausstellungsdatum kannst du nach therapeutischem Ermessen und unter Berücksichtigung des Ampelsystems mit der notwendigen Menge an Behandlungseinheiten füllen.
  • Unterbrechungsfristen gibt es bei einer Blankoverordnung nicht – therapeutische Pausen zur Prüfung des Therapiezieles sollen damit unbürokratisch möglich gemacht werden. Es ist keine Begründung durch die Kürzel K, T oder F in der Empfangsbestätigung notwendig.
    • Sollte eine nicht therapeutisch angesetzte Pause das Therapieziel gefährden, soll die Blankoverordnung beendet und die Ärztin bzw. der Arzt informiert werden.
    • Ein Therapieabbruch muss auf der Verordnung nicht dokumentiert werden.

Gesamtdauer der Therapie

  • Jede Blankoverordnung ist bis zu 16 Wochen ab Ausstellungsdatum gültig. Dieser Zeitraum kann, muss aber nicht vollständig genutzt werden.
  • Sollte das Therapieziel nicht eher erreicht werden, darfst du die 16 Wochen ab Ausstellungsdatum voll ausschöpfen – natürlich unter Berücksichtigung der Maßnahmen des Ampelsystems. Zudem ist anschließend eine Folge-Blanko-VO möglich.
  • Wenn das Therapieziel vorher erreicht wird, kannst du eine Blanko-VO vor Ablauf der 16 Wochen beenden und abrechnen. 
    • Sollte sich nach einer Zeit ohne Therapie herausstellen, dass diese weiterhin/wieder notwendig ist, kann die bereits abgerechnete Blanko-VO wieder aufgenommen werden.
      Weil die Original-VO bereits bei der Krankenkasse liegt, wird das spezielle Formular zur „Wiederaufnahme einer Blankoverordnung“ (Vertragsanhang A) ausgedruckt, für die Empfangsbestätigung genutzt und bei der erneuten Abrechnung eingereicht.
    • Wichtig: Ärzt:innen können bei Rezidiven innerhalb der Gültigkeit einer Blankoverordnung nicht einfach eine neue ausstellen. Das ist wegen des Ampelsystems immer erst 16 Wochen nach Ausstellungsdatum der Vorherigen möglich. 
    • Das bedeutet auch, dass die Zählung des Ampelsystems der bereits abgerechnete Blanko-VO mit der Wiederaufnahme nicht neu startet, sondern fortgesetzt wird.

Therapieplan, Dokumentation, Empfangsbestätigung, Bericht

Alle vier Aspekte verlangen bei der Blankoverordnung einen etwas größeren Zeitaufwand. Dieser soll finanziell durch die neue versorgungsbezogene Pauschale je Blankoverordnung kompensiert werden.

Therapieplanung der Blankoverordnung

Mit den oben beschriebenen Therapiemodalitäten kann die Behandlung flexibel und individuell je nach Therapiebedarf der Patient:innen gestaltet werden. 

Damit bei all den Variablen dennoch Termine geplant werden können, spielt hier die Planung des voraussichtlichen Therapieablaufes eine besondere Rolle.  

Während der physiotherapeutischen Diagnostik und je nach Zielsetzung solltest du daher Folgendes vorläufig bestimmen und deine Entscheidung im Therapieplan begründen:

  • einzusetzende Heilmittel sowie Einzel, Gruppe, parallel oder telemedizinische Leistung 
  • angemessene Frequenz zwischen den Behandlungen
  • voraussichtliche Anzahl der Behandlungseinheiten sowie Dauer der Therapie

💡Die Planung spielt auch für diAufklärung zur Zuzahlung eine besondere Rolle, weil die voraussichtliche Höhe des Betrages nicht anhand der ärztlichen VO-Angaben, sondern anhand des Therapieplanes bestimmt wird.

Beispielvorlage für einen Therapieplan bei einer Blankoverordnung in der Physiotherapie

Verlaufsdokumentation der Blanko-VO

Eine detaillierte Verlaufsdokumentation ist zum einen gesetzliche Pflicht, zum anderen dient sie dir ggf. als Beweis gegenüber der GKV, wenn es zu Rückfragen der therapeutischen Sinnhaftigkeit einer durchgeführten Therapie kommt. Das kann bei häufigem Einsatz der roten Ampelphase der Fall sein.

Inhalt der Dokumentation des Termins: 

  • erbrachte Heilmittel
  • Reaktion der Patientin bzw. des Patienten
  • ggf. Besonderheiten bei der Durchführung (z. B. Inhalt von Beratungen)
  • ggf. Aufgaben/Übungen für zu Hause
  • ggf. Abweichungen/Anpassungen des Therapieplans mit therapeutischer Begründung sowie Beantwortung der Frage, ob und warum weiterer Behandlungsbedarf (weitere Einheiten oder Folgeverordnung) besteht.

💡 Wenn du die Blankoverordnung ohne unterstützende Praxissoftware durchführst, solltest du zusätzlich die Anzahl der durchgeführten Heilmittel dokumentieren, um den Stand des Ampelsystems überblicken zu können.

Beispielvorlage für die Dokumentation bei einer Blankoverordnung Physiotherapie

Empfangsbestätigung bei Blankoverordnungen

Auch bei der Blankoverordnung wird jede Behandlung taggleich, direkt im Anschluss von Patient:innen quittiert.

Dafür werden unter „Maßnahmen“ alle durchgeführten Heilmittel eines Behandlungstermins und ggf. durchgeführte Hausbesuche dokumentiert. 

Ebenso werden die neuen Leistungen „physiotherapeutische Diagnostik“ (PD) und „Bedarfsdiagnostik“ (BD) von Patient:innen bestätigt.

💡Wichtig: Dabei dürfen ausschließlich vertraglich vereinbarte und Kürzel der Heilmittel-Richtlinie verwendet werden. Wenn kein offizielles Kürzel vorliegt, muss die Leistung im Wortlaut des Vertrags ausgeschrieben werden – siehe Übersicht.

  • ❗ Alle anderen, nicht offiziellen Abkürzungen, wie „HB“ für Hausbesuch oder „KGG" für gerätegestützte Krankengymnastik, können zu Absetzungen führen. 
  • Wenn Folgebehandlungen identisch durchgeführt wurden, können Wiederholungszeichen für die Behandlungsbestätigung genutzt werden.
  • Bei Wechsel der Maßnahmen müssen die Heilmittel wieder als offizielles Kürzel oder im Vertragswortlaut notiert werden – siehe Beispiel.

Tipp: Wenn du mehr als eine Zeile für einen Termin benötigst, darfst du in der Folgezeile weiter dokumentieren.

  • Ebenso kannst du den Platz des Feldes „Leistungserbringer“ nutzen, da Physiotherapeut:innen hier keine Therapeutenkürzel angeben müssen. 
  • Sollten die Zeilen der Verordnungsrückseite nicht ausreichen, kann die Bestätigung auf dem GKV-Beiblatt fortgesetzt werden.
Dokumentation der Maßnahmen in der Empfangsbestätigung einer Blankoverordnung Physiotherapie
  • Die neue versorgungsbezogene Pauschale zur Blankoverordnung wird, ebenso wie der Physiotherapie-Therapiebericht, nicht in der Empfangsbestätigung dokumentiert.
  • Die Felder Abrechnungsdaten und Stempel/Unterschrift des Leistungserbringers werden wie bisher bekannt ausgefüllt.
  • Ein Behandlungsabbruch sowie Rücksprachen mit Verordnenden müssen nicht dokumentiert werden.
Beispiel für die Empfangsbestätigung auf einer Physiotherapie-Blankoverordnung

Therapiebericht zur Blankoverordnung

Eine Mitteilung an die Ärztin oder den Arzt wird nur geschrieben, wenn ein Therapiebericht mit Kreuz auf der GKV-Verordnung angefordert wurde. 

Er soll Folgendes beinhalten:

  • geplantes Therapieziel sowie Darstellung der erzielten Behandlungsergebnisse 
  • angewendete Heilmittel mit Anzahl der jeweiligen Behandlungseinheiten sowie Therapiedauer in Wochen
  • weiterführende Hinweise, z. B. zur Compliance oder Versorgungsoptimierung

💡Ein besonders ausführlicher physiotherapeutischer Bericht wird auch bei der Blankoverordnung ausschließlich nach gesonderter schriftlicher Anforderung durch Ärzt:innen erfasst.


Das Ampelsystem 

Mit dem Ampelsystem werden alle angewandten Behandlungseinheiten, also alle einzelnen Heilmittel, einer Blankoverordnung gezählt. 

Die Ampelphasen beziehen sich immer auf die Laufzeit einer Blankoverordnung – für eventuelle Folge-Verordnungen startet ein neues Ampelsystem.

Für Diagnosen des langfristigen Heilmittelbedarfes (LHB) sowie des besonderen Verordnungsbedarfes (BVB) gelten die Regelungen der einzelnen Ampelphasen nicht. Hier darf ohne Rechnungskürzung über die Menge der roten Phase hinaus therapiert werden.

Definition der Ampelphasen

🟢 Grüne Phase = Summe der genutzten Behandlungseinheiten ist medizinisch-therapeutisch sinnvoll und verhältnismäßig. Sie ist in der Regel ausreichend, um das Therapieziel zu erreichen. In dieser Phase erfolgt keine steuernde Maßnahme seitens der GKV.

🔴 Rote Phase = Summe der genutzten Behandlungseinheiten kann je nach individuellem Bedarf von Patient:innen erforderlich sein und von Therapeut:innen eigenverantwortlich eingesetzt werden.

  • Weil die Menge aber „das Übliche“ übersteigt, erfolgt ein automatischer Vergütungsabschlag in Höhe von 9 % auf Heilmittel, die innerhalb der roten Phase erbracht werden.
  • Die 9 % Rechnungsabzug erfolgen direkt bei der Abrechnung durch die jeweilige Krankenkasse.
Tabellarische Übersicht über das Ampelsystem für die Blankoverordnung in der Physiotherapie

💡 Diese Leistungen werden nicht im Ampelsystem mitgezählt: 

  • physiotherapeutische Diagnostik und Bedarfsdiagnostik
  • Hausbesuche, Therapiebericht und versorgungsbezogene Pauschale

Vergütung und Abrechnung

Für Blankoverordnungen wurde eine gesonderte Vergütungsvereinbarung mit speziellen Positionsnummern je Heilmittel für Einzel-, Gruppen- sowie ggf. Videotherapie veröffentlicht – die Preise sind aber identisch mit der bereits bekannten Physiotherapie-Preisliste.

Neu ist die Vergütung für folgende Leistungen:

1. Versorgungsbezogene Pauschale 

Mit der einmaligen Vergütung je Blankoverordnung soll der besondere Aufwand bei der Patientenversorgung refinanziert werden.

Auszug aus der Vergütungsvereinbarung zur Blankoverordnung Physiotherapie: versorgungsbezogene Pauschale

2. Diagnostik

Was bei „normalen“ Physiotherapieverordnungen bisher unvergütet bleibt, soll bei der Blankoverordnung nun endlich als wichtiger Bestandteil der Therapie anerkannt und mit zwei neuen Positionsnummern vergütet werden: die physiotherapeutische Diagnostik und Bedarfsdiagnostik.

Auszug aus der Vergütungsvereinbarung zur Blankoverordnung Physiotherapie: Diagnostikleistungen

Gesamtvergütung einer Blankoverordnung

Die Gesamtvergütung einer Verordnung ergibt sich aus den Diagnostikleistungen, den eingesetzten vorrangigen und/oder ergänzenden Heilmitteln, der versorgungsbezogenen Pauschale sowie eventuellen Pauschalen für Hausbesuche und Bericht.

Beispielrechnung: Gesamtvergütung einer Blankoverordnung Physiotherapie

Zeitpunkt der Abrechnung

  • Die Abrechnung erfolgt immer nach Beendigung einer Blanko-VO – ist also spätestens 16 Wochen nach Ausstellungsdatum oder bei erreichtem Therapieziel auch früher möglich. Es gilt die bekannte 9-Monats-Frist zur Einreichung der Abrechnung.
  • Zwischenabrechnungen sind grundsätzlich nicht möglich. Die Möglichkeit zur Wiederaufnahme einer bereits abgerechneten Blankoverordnung soll ausdrücklich nur für therapeutisch notwendige Zwecke und nicht für Zwischenrefinanzierungen genutzt werden. 


Zuzahlung bei der Blankoverordung 

Wenn keine Befreiung vorliegt, müssen Patient:innen je Blankoverordnung die gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 10 € Verordnungsblattgebühr und 10 % der Gesamtkosten einer Verordnung selbst tragen.

Von der Blankoverordnung Ergotherapie ist bekannt, dass dabei eine kleine Herausforderung besteht: Der Gesamtpreis einer Blankoverordnung ist aufgrund der variablen Behandlungsgestaltung nicht vollständig bei Therapiebeginn absehbar, wodurch die Höhe der Zuzahlung nicht exakt bestimmt werden kann.

Darum kann die vollständige Zuzahlung hier erst am Ende der Verordnung berechnet und eingezogen werden.

Dennoch bist du als Physiotherapeut:in weiterhin vor Behandlungsbeginn zur Aufklärung über die zu erwartenden Kosten für Patient:innen verpflichtet – das sieht etwas intensiver aus:

  • Du musst deine Patient:innen darüber informieren, dass der Umfang der Therapie (eingesetzte Behandlungseinheiten und jeweils angewandte Heilmittel) von dir als Therapeut:in entschieden und dadurch auch die Höhe der Zuzahlung beeinflusst wird. 
  • Anhand des voraussichtlichen Therapieplans soll der ungefähre Zuzahlungsbetrag zu Beginn abgeschätzt und mitgeteilt werden.
  • Bei Änderung des Therapieplans kann dieser variieren – darum sollen Therapeut:innen ihre Patient:innen während der laufenden Therapie immer wieder über den aktuellen Zuzahlungsbetrag informieren. 
  • In Absprache mit Patient:innen können Zwischenrechnungen für die Zuzahlung gestellt werden. 
    • Das verhindert die Zahlung einer unerwartet großen Summe bei Verordnungsende und hält Patient:innen über die bisherigen Kosten auf dem Laufenden. 
    • Für jede Zahlung erfolgt eine Quittung und am Ende ggf. ein Gesamtbeleg über die vollständige Zuzahlung.

💡Für die Übermittlungsgebühr des Berichts sowie für die versorgungsbezogene Pauschale je Blankoverordnung wird keine Zuzahlung berechnet.

Fazit zur Blankoverordnung Physiotherapie

Ja – der detaillierte Therapieplan, die intensivere Dokumentation, der umfangreichere Bericht, die Kommunikation und Organisation der Zuzahlung sowie die langfristige Planung der Termine und die längere Zeit bis zur Vergütung stellen dich und dein Praxisteam eventuell vor neue Herausforderungen

Dieser Mehraufwand wird durch die Pauschale je Blankoverordnung aber auch gut refinanziert.

Viel spannender sind dagegen die neuen therapeutischen Freiheiten, die die Blankoverordnung euch bietet. 

Ihr könnt endlich selbst entscheiden, welche Therapie ihr in welchem Umfang anwendet und habt damit die Möglichkeit, Patient:innen nach Bedarf richtig gut zu behandeln.

Das Ampelsystem ist realistisch ausgelegt und bietet in der grünen Phase keinerlei Einschränkungen. Solltet ihr doch mal mehr Behandlungseinheiten benötigen und dadurch in die rote Phase gelangen, werden diese mit „nur“ 9 % Vergütungsabschlag gekürzt. Zudem gilt diese nicht für Diagnosen mit LHB oder BVB.

Wir hoffen, dass du und dein Team euch traut, diese neue Versorgung von Schultererkrankungen der Diagnosegruppe EX in eurer Praxis umzusetzen und wünschen euch viel Spaß dabei.

Wer hier für dich schreibt

Laurell Moten (Physiotherapeut & Praxisexperte)

Als Physiotherapeut mit langjähriger Praxiserfahrung weiß Laurell Moten, worauf es bei richtig guter Therapie ankommt. Seine Erfahrung gibt er in Expertenbeiträgen und in individuellen Beratungen von Praxen weiter.
💬 praxis-wissen@thevea.de


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